Rechtliche Hinweise
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Dokumente zu Preisen & Leistungen, zum Thema Sicherheit und allgemeine Kundeninformationen auf einen Blick.
EU-Offenlegungsverordnung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Im folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Rhein-Neckar LebensWert mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.
Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt
Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO
In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.
Versicherungen
Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
VR Bank Rhein-Neckar eG
Augustaanlage 61
68165 Mannheim
Telefon: 0621 1282-0
Telefax: 0621 1282 12820
E-Mail: info@vrbank.de
Vertreten durch den Vorstand:
Dr. Michael Düpmann (Vorsitzender des Vorstandes), Dr. Konrad Braun, Jürgen Gärtner
Die VR Bank Rhein-Neckar eG ist als Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig.
Die VR Bank Rhein-Neckar eG bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der R+V Versicherung AG, der Karlsruher Lebensversicherung AG, der Süddeutsche Krankenversicherung a.G. oder der Württembergische Versicherung AG.
Die Provisionen sind in der von Ihnen an die R+V Versicherung AG, die Karlsruher Lebensversicherung AG, die Süddeutsche Krankenversicherung a.G. oder die Württembergische Versicherung AG zu zahlenden Versicherungsprämien enthalten. Weitere Vergütungen in Form einer Bonifikation, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit den Versicherungsprämien abgegolten.
Erlaubnisbehörde Versicherungsvermittlung
IHK Rhein-Neckar
L1, 2 in 68161 Mannheim
www.rhein-neckar.ihk24.de
Angaben zum Versicherungsvermittler-Register
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 0180 600585-0
(0,20 Euro pro Anruf)
www.vermittlerregister.info
Registrierungsnummer: D-FPAM-661EF-65
Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte der
R+V Versicherung AG
Taunusstr. 1
65193 Wiesbaden
Karlsruher Lebensversicherung AG
Friedrich-Scholl-Platz
76112 Karlsruhe
Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
Raiffeisenplatz 5
70736 Fellbach
Württembergische Versicherung AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart
Anschrift Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Wertpapiere
Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
Der VR Bank Rhein-Neckar eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Benachrichtigung über Währungsumrechnungen bei Kartenzahlungen
Wenn Sie mit Ihrer girocard oder Debit- oder Kreditkarte von Mastercard oder Visa in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit einer vom Euro abweichenden EWR-Währung bezahlen oder Geld abheben, können Sie Informationen zu einem ggf. anfallenden Währungsumrechnungsentgelt elektronisch erhalten. Diese Informationen versenden wir separat für jede zu Ihrem Zahlungskonto ausgestellte Karte.
Detaillierte Informationen sowie die Möglichkeit zur Beauftragung dieser Benachrichtigungen finden Sie hier.
Common Reporting Standard
Mit dem Common Reporting Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit können Staaten untereinander Daten austauschen. So erhalten die Finanzbehörden regelmäßig Finanzinformationen aus dem Ausland, um eine gerechte Besteuerung sicherzustellen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Ihre Kenntnisse über Finanzinstrumente
Sie möchten Finanzinstrumente wie Wertpapiere erwerben oder dies zukünftig tun? Dann ist es uns wichtig, dass wir Ihre Kenntnisse über Finanzinstrumente einschätzen können. Das können wir nur, wenn wir uns über Fragestellungen von Ihren Kenntnissen ein Bild verschafft haben. Hierzu sind wir rechtlich verpflichtet.
- Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)
Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG finden Sie hier die vorvertraglichen Entgeltinformationen.